HU / AU & Gutachten

Schadensgutachten in Berlin – die Grundlage für Ihre Abrechnung

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen Gutachter. Wir vermitteln ihn und koordinieren die Besichtigung bei uns.

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Nach einem Unfall meldet sich oft schnell die gegnerische Versicherung und schlägt ihren eigenen Gutachter vor. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie aber grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – und dessen Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Wir stellen den Kontakt her und koordinieren alles bei uns in der Werkstatt.

Anzeichen

Wann Sie ein Schadensgutachten brauchen

Bei jedem Unfallschaden, der über eine reine Bagatelle hinausgeht. Als grobe Orientierung gilt: Unterhalb einer Bagatellgrenze reicht meist ein Kostenvoranschlag, darüber ist ein Gutachten sinnvoll und wird von der Versicherung erstattet. Wo genau die Grenze liegt, klären wir mit Ihnen anhand des Schadens.

Ein Gutachten hält mehr fest als nur die Reparaturkosten: den Schadenumfang, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, die merkantile Wertminderung – also den Wertverlust, den Ihr Auto allein durch den Unfallstatus erleidet – und die voraussichtliche Reparaturdauer, die für einen Mietwagenanspruch wichtig ist.

Wichtig: Lassen Sie nicht reparieren, bevor der Schaden dokumentiert ist. Ist der Zustand einmal verändert, lässt sich der ursprüngliche Umfang kaum noch belegen. Und melden Sie den Schaden zügig – Versicherer erwarten eine zeitnahe Anzeige.

Ablauf

So läuft die Begutachtung ab

Sie bringen das Fahrzeug zu uns, wir nehmen den Schaden auf und fotografieren ihn. Dann stellen wir den Kontakt zu einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen her und stimmen den Besichtigungstermin ab – der Gutachter kommt zu uns, Sie müssen nicht extra fahren.

Der Sachverständige begutachtet das Fahrzeug, erfasst alle Schäden und erstellt das Gutachten, das Sie und die Versicherung erhalten. Auf dieser Grundlage rechnen wir die Reparatur ab. Sie können auch fiktiv abrechnen, also den Betrag ausgezahlt bekommen ohne zu reparieren – die Möglichkeiten und Folgen erklären wir Ihnen vorab. Bis zum fertigen Gutachten vergehen meist wenige Werktage.

Kosten

Was kostet ein Schadensgutachten in Berlin?

Das Honorar des Sachverständigen richtet sich nach der Schadenhöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt es in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung, bei Kaskoschäden beauftragt meist die eigene Versicherung den Gutachter. Sind Sie selbst schuld und haben keine Kasko, zahlen Sie selbst – dann prüfen wir mit Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Wir sagen Ihnen vorab, welcher Weg für Ihre Situation passt.

Warum wir

Warum zu uns?

Wir vermitteln unabhängige Sachverständige, nicht die Gutachter der Versicherung. Seit 1995 in Berlin Köpenick / Schöneweide, mit eigener Karosserie- und Lackabteilung – Begutachtung und Reparatur laufen deshalb an einem Ort. Die Abstimmung mit dem Versicherer übernehmen wir, und für die Reparaturzeit gibt es auf Wunsch einen Leihwagen.

Termin vereinbaren
Nach einem Unfall: erst dokumentieren, dann reparieren. Rufen Sie an unter 030 / 535 11 40, wir organisieren den Gutachter.
030 / 535 11 40

Wertgutachten und die Vermittlung von Sachverständigen finden Sie unter HU / AU & Gutachten in Berlin.

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